Aktuelles rund ums Corona-Virus

Von Absagen von Veranstaltungen lesen wir an allen Orten. Auch wir dürfen derzeit keine Veranstaltungen stattfinden lassen. Unsere Gruppen, Kreise und Chöre dürfen sich derzeit nicht treffen. Auch die Kinderkirche kann derzeit leider nicht stattfinden.
Wir sind glücklich und froh, dass wir gemeinsam Gottesdienst feiern dürfen, auch wenn wir uns dabei an einige Einschränkungen halten müssen. Aber der Schutz aller geht vor, wir wollen niemanden gefährden. Deshalb gilt auch in der Kirche: AHA + L
- Abstand halten
- Hygieneregeln
- Alltagsmasken tragen
- Lüften
Der Gottesdienst dauert nicht länger als 30 Minuten. Es darf nicht gesungen werden, aber stattdessen spielt die Orgel oder Lieder werden eingespielt. Um eventuelle Infektionswege nachverfolgen zu können, müssen wir die Kontaktdaten erfassen. Der Eingang ist am Turm, der Ausgang an der Seite.
Wir freuen uns, dass wir uns am Sonntagvormittag begegnen dürfen: Lassen Sie sich nicht entmutigen und machen Sie sich auf den Weg in die Kirche. Es tut gut, gerade auch in dieser schwierigen Zeit gemeinsam Gottesdienst zu feiern. Wir tun alles dafür, in sicherem Rahmen Gemeinschaft zu leben.

WDR/Trickstudio Lutterbeck
Ralph von der Sendung mit der Maus erklärt kindgerecht alles was man zum Thema Corona wissen sollte.
Es werden immer wieder neue Videos eingestellt, damit die Kinder auch die neuen Situationen nachvollziehen können.
Von der Ansteckung, über das Virus selbst, bis hin zum Basteln eines Maus-Mund-und-Nasen-Schutzes oder
- warum es hilft, wenn alle Kinder schulfrei haben,
- wann Corona aufhört,
- was jetzt anders ist, als im Frühjahr
- und vieles mehr....
Reinschauen lohnt sich.
Aktualisierungen zum aktuellen Geschehen
Bitte beachten Sie auch die folgenden aktuellen Mitteilungen, die wir über die Landeskirche erhalten und für Sie aufbereiten.
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add 25.01.2021
Informationen zu den Gottesdiensten
Die Regeln in Zusammenhang mit der Pandemie ändern sich immer wieder, gerade erst wurden diese durch die Landesregierung verschärft. Damit Sie wissen, was das für unsere Gottesdienste bedeutet, hier die aktuellen Bestimmungen für Gottesdienste.
- In Landkreisen, in denen die 7-Tages-Inzidenz über 50/100.000 Einwohner liegt, wird auf das gemeinsame Singen verzichtet.
- Es gilt die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung während des gesamten Gottesdienstes.
- Die Erfassung der Teilnehmenden ist verpflichtend.
- Gottesdienste sollen nicht länger als 30-35 Minuten dauern.
Sollte sich die Lage etwas entspannen gilt Folgendes:
- In Landkreisen, in denen die 7-Tages-Inzidenz zwischen 35 und 50 liegt, darf mit Maske gesungen werden.
- Die Maske muss nur auf dem Weg zum Platz und während des Singens getragen werden.
Grundsätzlich gilt, dass nur Personen eines Haushaltes zusammensitzen dürfen. Ansonsten muss ein Abstand von 2 Metern eingehalten werden. Trotz allem: Wir freuen uns, wenn Sie den Weg in die Kirche zum Gottesdienst finden.
Es gibt in unserer Kirche durchaus auch Musik:
- Mitglieder des Kirchenchores oder Pfarrerin Koch singen die Choräle stellvertretend für die Gemeinde.
- Frau Paland erfreut uns immer wieder mit schöner Flötenmusik.
Lassen Sie sich nicht abschrecken. Gerade in so schwierigen Zeiten tut es gut, in Gemeinschaft zusammen zu kommen.
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add 20.01.2021
Mit den neuen Beschlüssen von Bund und Ländern, die am 19.01.2021 festgelegt wurden, erfüllen wir bereits alle Hygiene-Anforderungen während der Gottesdienste, die derzeit notwendig sind, um das Infektionsrisiko mit Covid-19 zu minimieren.
Treffen von Gruppen, Chören und Kreisen finden derzeit nicht statt. Auch Kirchengemeinderatssitzungen finden aktuell online statt.
Alle Hinweise rund um Corona können Sie im Detail auf der Webseite der Landeskirche in Württemberg nachlesen. zur Webseite
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add 07.01.2021
Aktuell können wir keine Veranstaltungen stattfinden lassen. Wir werden die ökumenische Bibelwoche daher verschieben (siehe Aktuelles/Veranstaltungen). In der aktuellen Verordnung der Landeskirche heißt es unter anderem:
Ansammlungen, private Zusammenkünfte und private Veranstaltungen sind aktuell ausschließlich im nicht-öffentlichen Raum erlaubt. Sonstige Veranstaltungen im Sinne des § 10 Absatz 3 Nummer 2 Corona-Verordnung sind aktuell untersagt.
[...] Ansammlungen, die der Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs oder der sozialen Fürsorge dienen, sind unabhängig von der Teilnehmerzahl zulässig. D.h. Dienstbesprechungen oder Gremiensitzungen können stattfinden. Die Nutzung digitaler Formate wird empfohlen, sofern eine Verschiebung nicht möglich ist.
Sonstige nicht-private Veranstaltungen, die der Unterhaltung und damit einem angenehmen Zeitvertreib dienen, sind unabhängig von der Teilnehmerzahl untersagt. Die Regelung dient als Auffangtatbestand für die umfassende Einschränkung von nicht notwendigen, unterhaltenden Veranstaltungen (z.B. Gemeindefeste, Seniorennachmittage). Dazu gehören auch Angebote für die Freizeitgestaltung und für die Breitenkultur (z.B. Amateurmusik, Amateurtheater). Unzulässig sind somit kirchenmusikalische Veranstaltungen und Proben, soweit diese nicht dem Gottesdienst dienen.
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add 16.12.2020
In Kürze die wichtigsten Informationen von der Landeskirche zu Gottesdiensten in der aktuellen Situation und was das für uns in Beinstein bedeutet.
- Alle Vorgaben, die es für Präsenz-Gottesdienste gibt (siehe oben + Voranmeldung + Platzkarten), sind bei uns in Beinstein für den Heiligen Abend schon berücksichtigt. Christvesper und Christmette können (Stand heute) stattfinden. Die nächtliche Ausgangssperre gilt nicht für Gottesdienste.
- Ab einer Inzidenz-Quote von 300 dürfen keine Präsenz Gottesdienste stattfinden. Der augenblickliche Wert im Rems-Murr-Kreis liegt über 200. Die Corona-Fallzahlen können Sie für unseren Landkreis und dessen Gemeinden hier einsehen. Wir müssen bis nächste Woche abwarten, ob die Gottesdienste an Weihnachten stattfinden können. Sollten wir die Gottesdienste absagen müssen, werden wir uns bei allen angemeldeten Besuchern für Heiligabend melden. Auch auf der Webseite werden wir Sie auf dem aktuellen Stand halten. Dann müssten wir auch die Gottesdienste für die weiteren Tage absagen, wie lange? Aufgehoben wird die Regelung erst, wenn der Wert von 300 an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird.
- Für Beerdigungen gilt ab einem Inzidenz-Wert ab 200 eine Grenze für Teilnehmer/innen von 50 Personen drinnen und im Freien. Diese dürfen auch bei einem Wert von über 300 so stattfinden.
- Nach Angaben der Landesregierung zählt der Besuch einer offenen Kirche nicht zu den triftigen Gründen, die einen Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung rechtfertigen.
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add 11.12.2020
Die neue Verordnung vom 11.12.2020 besagt, dass der Gottesdienstbesuch bis auf weiteres ein wichtiger Grund bleibt, der ein Verlassen des Hauses auch während Ausgangsbeschränkungen gestattet. Unklar ist noch, ob das auch während der nächtlichen Ausgangssperre gilt. Das wird durch die Evangelische Landeskirche (ELK) in Württemberg noch geklärt.
Weiterführende Informationen zum Thema Corona und geltenden Verordnungen
- Corona-Zahlen für den Rems-Murr-Kreis
- Aktuelle Meldungen rund um Corona von der ELK in Württemberg
- zu den Verordnungen des Kultusministeriums Baden-Württemberg hinsichtlich religiöser Angelegenheiten
- Fragen und Antworten zu Gottesdiensten und Bestattungen im Zusammenhang mit dem Corona-Virus
- Robert-Koch-Institut zum Corona-Geschehen in Deutschland